Squadleader Regeln

§1
Übertragene Administrationsrechte dürfen nur auf den jeweiligen Squad angewandt werden, auch wenn weitreichendere Rechte vorhanden sind (z.B. Member- und War- Rechte).

§2
Administrationsrechte dürfen nur von der Clanleitung vergeben werden.

§3
Die Bereitstellung von Downloads erfordert die Zustimmung der Clanleitung und des Domaininhabers (insbesondere aus rechtlichen Gründen).

§4
Die Clanleitung hat ein Vetorecht bei Member Aufnahmen.